Der aktuelle Vorstand setzt sich aus folgenden drei Eltern- und Mitarbeitervertretern zusammen:
Lehrervorstand:
- Dr. Matthias Kirchhoff
- Dr. Karl Vollmann
- Andreas Becker
Elternvorstand:
- Nicole Schäfer
- Torsten Hermes
- Matthias Grinbold
Allgemeine e-mail Vorstandsadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Der Vorstand ist das Aufsichtsorgan des Vereins. Er formuliert die Aufgabenstellungen des Vereins im Sinne der Ziele dieser Satzung und ist für die Verwirklichung dieser Ziele verantwortlich. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam. Der Vorstand kann zur Ausübung seiner Tätigkeit Berater hinzuziehen.
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Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Eltern und drei Mitarbeiter des Kollegiums aus der Wahlvorschlagsliste des Schulrats von der Mitgliederversammlung in freier und geheimer Wahl gewählt werden. Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre. Darüber hinaus bleibt der Vorstand im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist und alle sechs Mitglieder das Amt angenommen haben. Zweimalige Wiederwahl ist möglich. Wählbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen, die Mitglied des Vereins sind. Das Ende der Mitgliedschaft führt automatisch zum Ausscheiden aus dem Vorstand. Näheres bestimmt eine Wahlordnung.
Dem Vorstand obliegt die Berufung und Abberufung der Geschäftsführung. Er führt Aufsicht über die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung berichtet dem Vorstand. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er stellt den jährlichen Haushaltsplan, Liquiditätsplan, sowie in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium, das pädagogisch-gesellschaftliche Rahmenkonzept des Vereins auf und legt sie der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung vor. Er ist gegenüber der Mitgliederversammlung berichtspflichtig und verantwortlich. Der Vorstand legt den Mitgliedern den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn und Verlustrechung) sowie einen schriftlichen Jahresbericht mit kaufmännischem und pädagogischem Teil vor. Der Jahresbericht enthält den Rückblick über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Planungen für das neue Geschäftsjahr. Er hat insbesondere die Abweichungen zu dem für den Berichtszeitraum von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Haushaltsplan sowie dem pädagogisch-gesellschaftlichen Rahmenkonzept zu beschreiben.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so ist binnen vier Monaten eine Mitgliederversammlung zur Nachwahl für die verbleibende Amtszeit des Vorstands einzuberufen.
Geschäftsführung
Der Vorstand ernennt nach § 30 BGB "Besondere Vertreter" als Geschäftsführung. Der Geschäftsführung werden vom Vorstand die Kompetenzen und Verantwortungen für alle Geschäfte übertragen, die der laufende Betrieb der Einrichtungen des Vereins mit sich bringt. Die Geschäftsführung erfüllt darüber hinaus die Arbeitgeberfunktion. Sie ist im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgabe für die kaufmännischen Belange und nachrangig nach § 9 Absatz 2 für die pädagogischen Belange verantwortlich. Die Geschäftsführung gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse des Lehrerkollegiums und des Vorstands.
Die Geschäftsführung berichtet dem Vorstand. Die Geschäftsführung hat alle tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen zu unterlassen, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen, die Grenzen des Vereinszwecks überschreiten, gegen die Satzung verstoßen, Ausnahmecharakter haben oder in sonstiger Weise anderen Organen vorbehalten sind.