Zentrales Organ für den Austausch aller Gruppen und Gremien zu allen Belangen des schulischen Lebens ist der Schulrat. Einmal im Monat kommen in ihm Elternvertreter aus allen Gruppen der Kinderkrippe und des Kindergartens und allen Schulklassen mit Vertretern der Schulführungskonferenz, weiteren Vertretern des Kollegiums, der Geschäftsführung und Verwaltung, der Schülermitverantwortung und dem Vorstand zusammen. In allen Vorhaben die mit wesentlichen Änderungen der Pädagogik oder erheblichen zusätzlichen Belastungen des Schulhaushaltes zusammenhängen, ist der Schulrat nicht nur Forum des Austauschs und der Meinungsbildung, sondern kann auch gegenüber konkreten Anträgen zu solchen Vorhaben einen Zustimmungsvorbehalt geltend machen, was dann eine Überarbeitung des Vorhabens erforderlich macht.