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Vertrauensrat

Wo die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft nicht gelingt, ist das offene Gespräch der direkt Betroffenen das wesentliche und beste Mittel, um das Bewusstsein für mögliche Probleme, für unterschiedliche Sichtweisen, Bewertungen und Wünsche zu wecken, Missverständnisse aufzulösen und eventuell einen Ausgleich zwischen abweichenden Positionen zu finden. Es kann aber auch vorkommen, dass das Bemühen um solch ein offenes Gespräch schon im Ansatz scheitert oder das Gespräch nicht zu einer Annäherung in wechselseitigem Verständnis, sondern zu einer Verhärtung der Positionen führt.

Für die Hilfestellung in solchen Konfliktsituationen gibt es an unserer Schule den Vertrauensrat. Unter seinen 6 Mitgliedern sind Kolleginnen und Kollegen, Eltern, ehemalige Eltern und gelegentlich auch „Externe“, die nicht Mitglieder des Schulvereins sind oder waren, aber dessen Zielen kenntnisreich und wohlwollend verbunden sind. Entscheidendes Merkmal der von einer Delegation des Schulrats gesuchten und vorgeschlagenen und von der Mitgliederversammlung berufenen Mitglieder des Vertrauensrates ist es, dass sie wirklich vertrauensvoll – unparteiisch und verschwiegen –  mit den an sie herangetragenen Konflikten umgehen. Dabei können sie regelmäßig auch auf eine professionelle Qualifikation in Verfahren der Mediation zurückgreifen. Der Vertrauensrat ist selbst kein Entscheidungsgremium. Wo neben dem Bemühen, das Gespräch zwischen Konfliktparteien (wieder) in Gang zu bringen und hilfreich zu strukturieren auch Maßnahmen oder Entscheidungen von Gremien der Selbstverwaltung erforderlich sind, informiert der Vertrauensrat diese.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeiter*innen sind Ansprechpartner für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Schulsozialarbeit ist fachlich in der Jugendhilfe beheimatet. Karsten Speck schreibt zur grundsätzlichen Zielsetzung.

„Schulsozialarbeit soll junge Menschen in ihrer individuellen, schulischen und beruflichen Entwicklung fördern, dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beraten und unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beitragen.“

Selbstverwaltung

Autonomie, das Recht, sich selbst zu verwalten, ist ein wesentliches Lebenselement der Waldorfschulen. Zwar sind im Hinblick auf das Prüfungswesen und die Lehrergenehmigung Vorgaben der staatlichen Kultusbürokratie zu berücksichtigen, aber in die Unterrichtsgestaltung und die Organisation des Schulbetriebs wird nicht hierarchisch hineinregiert. Dieser Gestaltungsfreiraum im Bildungswesen ist ein hohes Gut. Es wäre merkwürdig und würde dem Grundimpuls eines freien Geisteslebens widersprechen, wenn wir diesen Freiraum nach innen nun nicht mit der Ermöglichung selbstbestimmten Handelns und dessen Verwirklichung in Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Mitglieder der Schulgemeinschaft ausgestalten würden.

Klassenlehrer 1-8 und Oberstufenlehrer

Von der ersten bis zur achten Klasse haben die Klassen in der Regel die selbe Klassenlehrerin bzw. den selben Klassenlehrer. Diese unterrichten die Schülerinnen und Schüler im Hauptunterricht und meist auch in einigen Fachstunden.  Wir geben den Schülerinnen und Schülern damit bis in die Pubertätszeit hinein eine verlässliche Bezugsperson, die sie in ihrer gesamten Lebenssituation und ihrer Entwicklung über viele Jahre gut kennt und persönlich begleiten kann. Das entspricht einer altersgemäßen Umsetzung der Einsicht, dass die wesentliche Grundlage der Erziehung und des Lernens die Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden ist. Auch mit den Eltern kann so über viele Jahre hin ein kontinuierlicher Dialog und eine fruchtbare Erziehungspartnerschaft entstehen.

Geschichte der Waldorfschulen

Waldorfschule
1919 beauftragte Emil Molt, der Direktor der Waldorf-Astoria Zigarettenfabrik in Stuttgart Rudolf Steiner (1861-1925) damit, eine Schule für die Kinder der Fabrikarbeiter zu gestalten.
In der Gründung dieser ersten „Waldorfschule“ auf der Uhlandshöhe wirkte ein Impuls sozial verantwortlichen Unternehmertums zusammen mit dem Ziel, im Zuge einer umfassenden gesellschaftlichen Erneuerung nach den Zerstörungen des Ersten Weltkriegs ein freies Kultur- und Geistesleben zu etablieren.

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