Kollegiale Selbstverwaltung

Mit den aus dem Vereinsrecht gegebenen Organen der Selbstverwaltung stehen die Organe der kollegialen Selbstverwaltung in einer engen Zusammenarbeit.
Obwohl z.B. für die Aufgaben der Prüfungsorganisation und der Lehrergenehmigung gegenüber dem Schulamt und dem Regierungspräsidium einzelne Kolleginnen und Kollegen als Repräsentanten der Schulleitung benannt sind, gibt es an unserer Schule wie auch an anderen Waldorfschulen kein Rektorat.

Das wichtigste Initiativ- und Entscheidungsgremium in pädagogischen Fragen und Personalfragen ist die „Schulführungskonferenz“. Sie ist in der Regel mit 10-12 Kolleginnen und Kollegen besetzt, von denen viele über Jahre hin kontinuierlich mitarbeiten.

Prinzipiell kann jede Kollegin und jeder Kollege, der fest angestellt ist und sich für mindestens ein Jahr zur regelmäßigen Teilnahme an den wöchentlichen Sitzungen verpflichtet, in der Schulführungskonferenz mitarbeiten. Die Schulführungskonferenz entscheidet über die Einstellung und gegebenenfalls über die Kündigung der pädagogischen Mitarbeiter und führt die Aufsicht in allen Belangen der pädagogischen Arbeit. Auch ist sie für die sonstige Organisation der kollegialen Selbstverwaltung verantwortlich.
Weitere Konferenzen des Kollegiums sind die „Allgemeine Konferenz“, die zum einen der Mitteilung und Besprechung wichtiger technischer Informationen, zum anderen dem Austausch und der Fortbildung zu pädagogischen Fragen dient und an der alle Kolleginnen und Kollegen teilnehmen; ferner gesonderte Konferenzen für das Kollegium der Kinderkrippe, des Kindergartens der Unter- und Mittelstufe und der Oberstufe. Für besondere Aufgaben hat die Schulführungskonferenz dauerhafte Delegationen eingerichtet, z.B. einen pädagogischen Kreis, einen Personalkreis, einen Baukreis, einen Schulgestaltungskreis und eine Gehaltskommission. Andere Verwaltungsaufgaben, z.B. die Gestaltung des Stundenplanes, die Regelung der Aufsichten und der Vertretungen sind an einzelne Kolleginnen und Kollegen delegiert. In allem, was das Lernen und Leben der einzelnen Klassen anbetrifft, sind aber auch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Klassenbetreuerinnen und Klassenbetreuer wichtige Träger von Aufgaben der Selbstverwaltung und oft sind sie für die Eltern die ersten und wichtigsten Partner in der Teilhabe an der Gestaltung des schulischen Lebens.


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